29.07.2010

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Prüfzeiten TÜV/Dekra/KÜS im Hause:

Dienstags und Donnerstags von 07.00 Uhr bis 08.00 Uhr
Mittwochs von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr

 

 

Information für Fahrzeughalter


Neue Vorschriften zur Durchführung der Hauptuntersuchung

Seit dem 1. Dezember 1999 gelten
neue Vorschriften. Nachfolgend erhalten
Sie einen Überblick über die wichtigsten
Änderungen.

Umfang der Hauptuntersuchung

Die Umfänge der Hauptuntersuchung haben sich geändert. Der Verordnungsgeber hat bestimmte Pflichtuntersuchungen konkret vorgegeben. Sofern diese zur Feststellung der Vorschriftsmäßigkeit nicht ausreichen, werden vertiefende Untersuchungen erforderlich. Dieses gilt auch, wenn unzulässige technische Änderungen vermutet werden müssen.

Gültigkeit der Hauptuntersuchungs - Plakette / Verfahren bei Fristüberschreitung

Die Hauptuntersuchungs-Plakette wird nach Ablauf des Fälligkeitsmonats (siehe Fahrzeugschein) ungültig. Die Möglichkeit des Überziehens von bis zu zwei Monaten ist somit ab dem 1.12.99 nicht mehr möglich. Bei einer verspäteten Vorführung des Fahrzeuges zur Hauptuntersuchung, muss die Prüfplakette immer so ausgestellt werden, als hätten Sie Ihr Fahrzeug zum vorgeschriebenen Termin prüfen lassen.
Beispiel:
Fälligkeit HU Dez. 1999
           Prüfung Febr. 2000
           HU-Plakette nicht Febr. 2002
           sondern Dez. 2001



Frist zur Mängelbehebung

 Konnte Ihrem Fahrzeug aufgrund festgestellter Mängel keine HU-Plakette erteilt werden, muss innerhalb eines Monats die Nachuntersuchung durchgeführt werden. Wird dieser Termin überschritten, ist der Sachverständige zur erneuten Durchführung einer Hauptuntersuchung verpflichtet. Der Untersuchungsbericht der letzten Untersuchung muss bei jeder Nachuntersuchung vorgelegt werden.

Aufbewahrungspflicht des Untersuchungsberichts

Der Untersuchungsbericht muss vom Fahrzeughalter bis zur nächsten Hauptuntersuchung aufbewahrt werden. Er ist z. B. im Rahmen der Ummeldung eines Fahrzeuges der zuständigen Stelle (Zulassungsstelle) vorzulegen. Sollte Ihr DEKRA Untersuchungsbericht doch einmal verlorengehen, können Sie sich bei jeder DEKRA Niederlassung eine Zweitschrift ausfertigen lassen.

 

 

 

 

 

 

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