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Information für Fahrzeughalter
Neue Vorschriften zur Durchführung der
Hauptuntersuchung
Seit dem 1. Dezember 1999
gelten neue Vorschriften. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über
die wichtigsten Änderungen.
Umfang der Hauptuntersuchung
Die Umfänge der
Hauptuntersuchung haben sich geändert. Der Verordnungsgeber hat bestimmte
Pflichtuntersuchungen konkret vorgegeben. Sofern diese zur Feststellung der
Vorschriftsmäßigkeit nicht ausreichen, werden vertiefende Untersuchungen
erforderlich. Dieses gilt auch, wenn unzulässige technische Änderungen vermutet
werden müssen.
Gültigkeit der Hauptuntersuchungs - Plakette / Verfahren bei
Fristüberschreitung
Die
Hauptuntersuchungs-Plakette wird nach Ablauf des Fälligkeitsmonats (siehe
Fahrzeugschein) ungültig. Die Möglichkeit des Überziehens von bis zu zwei
Monaten ist somit ab dem 1.12.99 nicht mehr möglich. Bei einer verspäteten
Vorführung des Fahrzeuges zur Hauptuntersuchung, muss die Prüfplakette immer so
ausgestellt werden, als hätten Sie Ihr Fahrzeug zum vorgeschriebenen Termin
prüfen lassen. Beispiel: Fälligkeit HU Dez. 1999 Prüfung Febr. 2000
HU-Plakette nicht Febr. 2002 sondern Dez.
2001
Frist zur Mängelbehebung
Konnte Ihrem Fahrzeug
aufgrund festgestellter Mängel keine HU-Plakette erteilt werden, muss innerhalb
eines Monats die Nachuntersuchung durchgeführt werden. Wird dieser Termin
überschritten, ist der Sachverständige zur erneuten Durchführung einer
Hauptuntersuchung verpflichtet. Der Untersuchungsbericht der letzten
Untersuchung muss bei jeder Nachuntersuchung vorgelegt
werden.
Aufbewahrungspflicht des
Untersuchungsberichts
Der Untersuchungsbericht
muss vom Fahrzeughalter bis zur nächsten Hauptuntersuchung aufbewahrt werden. Er
ist z. B. im Rahmen der Ummeldung eines Fahrzeuges der zuständigen Stelle
(Zulassungsstelle) vorzulegen. Sollte Ihr DEKRA Untersuchungsbericht doch einmal
verlorengehen, können Sie sich bei jeder DEKRA Niederlassung eine Zweitschrift
ausfertigen lassen.
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